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Beratungsflat für Vermieter

Anwaltshotline ohne 0900-Nummer


Zusätzlich zur normalen Anwaltshotline (siehe dort) sind auch Vermietermieterfragen enthalten. Der Gesamtbeitrag für Vermieter- und Privatbereich richtet sich nach der Summe vermieteter Einheiten. Als vermietete Einheiten zählen Wohnungen, Garagen/Stellplätze mit eigenem Mietvertrag, Gewerbeflächen und unbebaute Grundstücke.

1 bis 3 Einheiten mit Privatber. : umgerech. 5,90 € brutto mtl.    
(Beitrag   70,80 € pro Jahr)
4 bis 6 Einheiten mit Privatber. : umgerech. 6,90 € brutto mtl.    
(Beitrag   82,80 € pro Jahr)
7 bis 10 Einheiten mit Privatber. : umgerech. 7,90 € brutto mtl.    
(Beitrag   94,80 € pro Jahr)
11 bis 15 Einheiten mit Privatber. : umgerech. 9,90 € brutto mtl.    
(Beitrag 118,80 € pro Jahr)
16 bis 20 Einheiten mit Privatber. : umgerech. 12,90 € brutto mtl.    
(Beitrag 154,80 € pro Jahr)
21 bis 30 Einheiten mit Privatber. : umgerech. 15,90 € brutto mtl.    
(Beitrag 190,80 € pro Jahr)
31 bis 50 Einheiten mit Privatber. : umgerech. 19,90 € brutto mtl.    
(Beitrag 238,80 € pro Jahr)
51 bis 70 Einheiten mit Privatber. : umgerech. 24,90 € brutto mtl.    
(Beitrag 298,80 € pro Jahr)
71 bis 100 Einheiten mit Privatber. : umgerech. 29,90 € brutto mtl.    
(Beitrag 358,80 € pro Jahr)
ab 101 vermietete Einheiten : Auf Anfrage

Mehr als 100 vermietete Einheiten, unterjährige (nicht-jährliche) Zahlungsweise, Gewerbeeinheiten über 200 qm sowie unbebaute Grundstücke über 2.000 qm können angefragt werden.